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September und Anfang Oktober: Schweizer Nachtfahrverbote jede Nacht, dazu Österreich, Frankreich, Deutschland und Tschechien am Wochenende

Die Schweiz verbietet Lkw über 3,5 Tonnen nachts von 22:00 bis 05:00 Uhr während des gesamten Septembers bis in den Oktober hinein. Österreich, Frankreich, Deutschland und Tschechien führen zusätzlich Wochenendbeschränkungen für schwerere Fahrzeuge ein.

Vom 3. September bis 3. Oktober gilt in der Schweiz ein nächtliches Fahrverbot für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zwischen 22:00 und 05:00 Uhr Ortszeit, an sieben Nächten pro Woche. Es handelt sich um ein flächendeckendes Verbot, das jede nächtliche Durchfahrt oder Transit durch Schweizer Gebiet in diesem Zeitraum betrifft. Disponenten, die Ladungen in, aus oder durch die Schweiz planen, müssen Tagesfenster einplanen oder Verzögerungen an Grenzschlangen und Lkw-Parkplätzen in Kauf nehmen.

Österreich verbietet Lkw über 7,5 Tonnen an Samstag- und Sonntagnachmittagen und -abenden. Das Verbot gilt samstags von 15:00 bis 23:59 Uhr (5., 12., 19., 26. September und 3. Oktober) und sonntags von 00:00 bis 22:00 Uhr (6., 13., 20., 27. September und 3. Oktober). Das bedeutet, dass der Wochenendtransit durch Österreich für schwerere Fahrzeuge stark eingeschränkt ist; für jede Österreich-Route empfehlen sich Abfahrten Freitagnacht oder Starts Montagfrüh.

Frankreich verbietet Lkw über 7,5 Tonnen für das gesamte Wochenende: von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr. Betroffene Zeitfenster sind der 5.–6. September, 12.–13. September, 19.–20. September, 26.–27. September und 3.–4. Oktober. Ein zweitägiger Stillstand ist bei jeder Wochenenddurchfahrt durch Frankreich die Regel.

Deutschland verbietet Lkw über 7,5 Tonnen ausschließlich sonntags von 00:00 bis 22:00 Uhr: am 6., 13., 20. und 27. September sowie am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit). Es handelt sich um eine vollständige Sonntagssperre, daher sollten Wochenendtouren um Deutschland herumgeführt oder Freitagnacht gestartet und bis Samstagabend abgeschlossen werden.

Tschechien verbietet Lkw über 7,5 Tonnen sonntags von 13:00 bis 22:00 Uhr (6., 13., 20., 27. September) sowie am 28. September (ein lokaler Feiertag). Das Zeitfenster vom Nachmittag bis zum Abend ist enger als in anderen Ländern, schränkt aber dennoch die Wochenendflexibilität für Tschechien-Transits und ostwärts gerichtete Routen ein.

Lettland, Litauen, Estland, Polen und Deutschland haben außerhalb der oben genannten Zeitfenster keine landesweiten Lkw-Fahrverbote. Italien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Rumänien und Bulgarien haben jedoch regionale oder per Erlass geregelte Beschränkungen: Bitte vor jeder Routenbuchung in diesen Ländern lokal prüfen.

Die praktische Empfehlung: Jede europäische Ladung, die zwischen Anfang September und Anfang Oktober mehrere Grenzen überquert, sollte nach Möglichkeit von Montag bis Freitag geplant werden. Ist eine Wochenend- oder Nachtfahrt unvermeidlich, sollten Lkw-Parkplätze im Voraus gebucht und längere Transitzeiten eingeplant werden. Nutzen Sie den Kalender und die Auftragsnotizen von Frachta, um Ihre Fahrer auf die Verbotszeiten hinzuweisen und sicherzustellen, dass Ladungen nicht an Grenzen festsitzen.

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